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Dienstart D5: Fahrscheinkontrolldienst

5. Dienstart D5: Fahrscheinkontrolldienst

Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Fahrscheinkontrollors zählen:

a) Übernahme der Tagesanweisungen bzw. Kontrollpläne für die jeweilige Schicht.
b) Aufsuchen des Kontrollabschnitts und Überprüfung der Fahr-gäste in den vorgegebenen Transportmitteln (Straßenbahn-garnitur, Linienbus, etc.) hinsichtlich der Mitführung eines gültigen Fahrausweises.
c) Durchführung der laut Dienstanweisung vorgesehenen Verfol-gungshandlungen gegenüber Fahrgästen ohne gültigen Fahr-
ausweis (Datenaufnahme, Identitätsfeststellung, Information der Fahrgäste über weitere Vorgangsweise wie z. B. der Mög-lichkeiten einer Nachreichung eines Fahrausweises, usw.).
d) Einhebung bzw. Verrechnung des erhöhten Fahrgeldes in Form einer Barzahlung bzw. Ausgabe eines Erlagscheins ge-mäß den Vorgaben des Auftraggebers.
e) Überprüfung des Zustandes des kontrollierten Transportmit-tels hinsichtlich Sauberkeit und des Vorliegens von offensicht-lichen Beschädigungen sowie Meldung von besonderen Fest-stellungen gemäß Dienstanweisung.
f) Durchführung der mit dem Fahrscheinkontrolldienst verbun-denen schriftlichen Aufzeichnungen (mit Datenerfassungsge-räten bzw. Belegen).
g) Führen von Kontrollberichten.
h) Meldung von außergewöhnlichen Ereignissen (Exekutivein- satz, Unfälle, Betriebsstörung usw.).
i) Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen im Gefahrenfall.
j) Informationen von Fahrgästen in Bezug auf Verbindungen, Ab-fahrts- und Ankunftszeiten sowie Umsteigemöglichkeiten.
k) Informationsdienst auf Haltestellen im Falle einer Betriebs-störung oder auf Anordnung des Auftraggebers.

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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 23

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014