(Stand 01.01.2021) Update 12.03.2020
Der Auftraggeber ermächtigt das Sicherheitsunternehmen hiermit zur Durchführung, der aufgrund der vom Auftraggeber erteilten Informationen und des von ihm beabsichtigten Zweckes erforderlichen Sicherheitsarbeiten lt. § 94 Z 62 der Gewerbeordnung.
Der Auftraggeber trägt das Risiko des Auftrages mit der Verpflichtung, das beauftragte Sicherheitsunternehmen hinsichtlich sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstehenden Nachteile Schad-und klaglos zu halten.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sich die Sicherheitsleistungen nicht schematisieren lassen und sohin Ergebnisse und Vorgangsweise vom Sicherheitsunternehmen weder vorweggenommen, noch garantiert werden können.
Vorbehaltlich besonderer Anordnungen der Auftragspartei erfolgen die Einsätze des Personals, Ablösungen und Fahrzeugverwendung nach dem nach fachlichen Grundsätzen ausgeübten Ermessen des Sicherheitsunternehmens.
Wenn bei den Ermittlungen einer Auskunftsperson die Geheimhaltung ihrer Identität zugesichert werden muss, verzichtet der Auftraggeber auf die Bekanntgabe der Auskunftsperson.
Bei Kraftfahrzeug Einsätze wir das Sicherheitsunternehmen im Interesse einer fachgemäßen Sicherheitsarbeit und der Verkehrssicherheit zwei Sicherheitsorgane einsetzen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Durchführung des Einsatzes durch die Verkehrslage Schwierigkeiten eintreten können.
Er verpflichtet sich, Verwaltungsstrafen, insbesondere Verwaltungsstrafmandate voll zu ersetzen, so ferne der Kausalzusammenhang mit der Ausführung des Auftrages gegeben ist.
Das Sicherheitsunternehmen kommt seiner Berichterstattungspflicht auch mit mündlichem Bericht nach und ist nicht verpflichtet, schriftliche Berichte zu erstatten.
Sämtliche Berichte sowie Mitteilungen von Ergebnissen der Sicherheitsarbeit, die nicht allgemein bekannt sind, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und sohin vertraulich.
Das Sicherheitsunternehmen übernimmt keine Haftung für Folgen der Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch den Auftraggeber.
Telefonische Berichte sind wegen möglicher Hörfehler und irrtümlicher Auffassung unverbindlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche durch den Auftrag verursachten Zeit-und Sachaufwände des Sicherheitsunternehmens zu bezahlen.
Es wird hiermit klargestellt, dass Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bezüglich der durch die Inanspruchnahme des Sicherheitsunternehmens entstehenden Kosten gegen andere Personen, die Forderung des Sicherheitsunternehmens gegen den Auftraggeber in keiner Weise berühren.
Der Auftraggeber anerkennt den Zeitaufwand des Sicherheitsunternehmens zur Wahrnehmung von Behörden-und Gerichtsterminen, die sich direkt aus dem Auftrag ergeben, als auftragskausal und daher honorarpflichtig.
Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Vorladungen, denen nachzukommen Staatsbürgerpflicht ist.
Der Anspruch entsteht mit dem Erscheinen des Sicherheitsorgans zu Termin.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Gebührenansprüche des Sicherheitsunternehmens an das Gericht oder die Behörde nicht gestellt werden müssen.
Die Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber stellt keinen Werksvertag dar. Zusätze, die den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur in schriftlicher Form verbindlich, Wenn es
um Jahresverträge handelt, können diese von beiden Seiten jährlich mit einer drei monatigen Fristsetzung aufgekündigt werden.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine rechtsverbindliche Vertretung des Sicherheitsunternehmens in sämtlichen Belangen, ins besonders zum Abschluss von Vereinbarungen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Auftraggebers, nur durch die Geschäftsführung erfolgen kann.
Bei Auftragserteilung durch eine andere als durch den Auftrag begünstigte oder Gegenstand des Auftrages darstellende Person, auch mit deren Wissen und Billigung und bei ausgewiesener
Vertretung haftet neben dieser auch der Gesprächspartner des Sicherheitsunternehmens zur ungeteilten Hand für sämtliche aus dem Auftrag erwachsenen die Ansprüche des
Sicherheitsunternehmens.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die vorliegende Vereinbarung auch die Grundlage weitere telefonisch, persönlich oder schriftlich erteilter Aufträge des Auftraggebers bildet.
Dem Auftraggeber ist es verwehrt, gegen Forderungen des Sicherheitsunternehmens eigene Ansprüche gegen das Sicherheitsunternehmen aufzurechnen, wie auch Forderungen gegen das
Sicherheitsunternehmen aufzurechnen, wie auch Forderungen gegen das Sicherheitsunternehmen an Kunden abzutreten.
Zahlungsbedienungen:
nach Rechnungslegung 10 Tage netto per Banküberweisung auf das von uns angegebene Konto ohne jeden Abzug spesenfrei zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist das Sicherheitsunternehmen berechtigt 12,75 % Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
Preise richten sich nach der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, daher auch die jährlichen Preiserhöhungen.
Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Auftrag ist Graz, Der Auftraggeber vereinbart durch Unterfertigung dieses Vertrages den Gerichtstand Graz, der nach Wahl des Sicherheitsunternehmens neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers in Anspruch genommen werden kann.
Der Auftraggeber akzeptiert vollinhaltlich die vorstehenden Geschäftsbedingungen zuzüglich der 20% MwSt. sowie eventuelle. Angeführte Erschwerniszuschläge.
Neu ATSS AGBs PDF Download:
Gültigkeit von: 01.01.2020 - 31.12.2021
Download der AGBs von 2020