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Dienstart D1: Revierdienst

1. Dienstart D1: Revierdienst

Zu den regelmäßigen Arbeiten des Revierdienstes zählen:


a) Entgegennahme und Überprüfung von Revieranweisungen, Objektschlüssel bzw. Zutrittskarten und dergleichen.
b) Übernahme von Datenerfassungsgeräten, Handlampen und anderen notwendigen Ausrüstungsgegenständen für den Re-vierdienst sowie Funktionsüberprüfung.
c) Fahrzeugübernahme und Kontrolle laut StVO und gemäß betrieblichen Anweisungen.
d) Aufsuchen des Reviers und Durchführung der angeordneten Revierrunden.
e) Kontrolle aller Gebäudeöffnungen auf deren ordnungsgemä-ßen Verschluss und Zustand.
f) Sperrdienste bei den zu kontrollierenden Objekten auch mit-tels manuell zu betätigender oder automatisierter Einrich-tungen wie z. B. Gittern, Rolltoren und Schrankenanlagen.
g) Kontrolle von Personen, die sich im jeweiligen Bewachungs-bereich befinden.
h) Überprüfung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge (Kontrolltätigkeit).
i) Ordnungsdienste, Auskunftserteilung und Telefondienst, so-weit sie mit der Wachtätigkeit zusammenhängen.
j) Entgegennahme und Ausfolgung von Poststücken.
k) Bedienung und Überprüfung von Kontrollanlagen wie z. B. Alarm-, Gefahrenmelde- und Zutrittskontrollanlagen sowie von technischen Anlagen gemäß den schriftlichen Anweisun-gen.
l) Parkplatz- und Garagendienste im Zusammenhang mit per-manenter Inkassotätigkeit.
m)Schlüsselübernahme und Schlüsselübergabe.
n) Ergreifen von Maßnahmen im Alarm- und Gefahrenfall gemäß Einsatzplan.
o) Beobachtung und Feststellung von Gefahren aller Art und Meldung von Vorkommnissen.
p) Durchführung der mit den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen.

Sofern bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften die Ausführung einer Arbeit nur unter Nachweis der behördlichen festgelegten Befähigung gestatten, dürfen solche Arbeiten vom Arbeitgeber nur in Auftrag gegeben werden, wenn die erforderliche Befähigung beim betreffenden Mitarbeiter vorliegt.
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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 19

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014