Dienstart B2: Bahnsicherungspostendienst2. Dienstart B2: BahnsicherungspostendienstVoraussetzung für diese Beschäftigung ist die Erfüllung der je-weiligen bahnrechtlichen Bestimmungen. Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Bahnsicherungspostens zählen: a) Sicherung der zugeteilten Arbeitsgruppe im Sicherungsbe-reich (Bahnkörper) und Warnung vor herannahenden Fahr-zeugen und rollendem Material. b) Betätigung der jeweiligen Warneinrichtungen (z. B. Signal-horn). c) Veranlassung und Überprüfung der Räumung des Gefahrenbe-reiches von Personen und Material. d) Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Streckenaufsichtsorga-nen und dem örtlichen Aufsichtsführenden. e) Wahrnehmung aller im Sicherungsbereich auftretenden Ge-fahrenquellen und Veranlassung zur Beseitigung derselben. f) Durchführung der mit den oben angeführten Tätigkeiten zu-sammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen. Mitarbeiter des Servicedienstes sind verpflichtet, anfallende Arbeiten aus dem Arbeitsbild der Verwendungsgruppe B2 – Bahnsicherungspostensdienst der lit. a bis q zu leisten, wenn dies vom Arbeitgeber verlangt wird. Das Informationsmaterial kommt von der WKO (Wirtschaftskammer Steiermark) Bewacher_2014.pdf Copyright © liegt bei der WKO
Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014 |
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