Wetter Online


Das aktuelle Wetter in Graz
Alles zum Wetter in Österreich

Ein Service von ATSS
 

Dienstart B2: Bahnsicherungspostendienst

2. Dienstart B2: Bahnsicherungspostendienst

Voraussetzung für diese Beschäftigung ist die Erfüllung der je-weiligen bahnrechtlichen Bestimmungen.
Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Bahnsicherungspostens zählen:

a) Sicherung der zugeteilten Arbeitsgruppe im Sicherungsbe-reich (Bahnkörper) und Warnung vor herannahenden Fahr-zeugen und rollendem Material.
b) Betätigung der jeweiligen Warneinrichtungen (z. B. Signal-horn).
c) Veranlassung und Überprüfung der Räumung des Gefahrenbe-reiches von Personen und Material.
d) Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Streckenaufsichtsorga-nen und dem örtlichen Aufsichtsführenden.
e) Wahrnehmung aller im Sicherungsbereich auftretenden Ge-fahrenquellen und Veranlassung zur Beseitigung derselben.
f) Durchführung der mit den oben angeführten Tätigkeiten zu-sammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen.

Mitarbeiter des Servicedienstes sind verpflichtet, anfallende Arbeiten aus dem Arbeitsbild der Verwendungsgruppe B2 – Bahnsicherungspostensdienst der lit. a bis q zu leisten, wenn dies vom Arbeitgeber verlangt wird.

Das Informationsmaterial kommt von der WKO (Wirtschaftskammer Steiermark)
Bewacher_2014.pdf

Copyright © liegt bei der WKO


Weitere Informationen
Ihre Bewertung:  
Bewertung: 0 (Ø 0)
Views: 3748
Stichworte:
Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 23.03.2016
Artikel-ID: 8

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014